Passende Software
Ich wähle mit Ihnen eine Rechnungssoftware aus, die zu Ihrem Betrieb passt, richte sie ein und übernehme Ihre Daten. Sie schreiben Rechnungen wie bisher, nur eben im gültigen Format.
Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 wird auch das Ausstellen schrittweise Pflicht. Ich richte beides für Sie ein: einmal in Ruhe statt später unter Druck.
Kostenloses ErstgesprächZeitplan
01/2025
Für jedes Unternehmen, auch das kleinste. Wer eine E-Rechnung bekommt, muss sie annehmen und aufbewahren können.
01/2027
Unternehmen ab 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen ihre Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung ausstellen.
01/2028
Ab jetzt gilt die Ausstellungspflicht für jedes Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
Klartext
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, den Programme direkt lesen und verarbeiten können. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung: Es sieht aus wie eine Rechnung, aber die Daten darin müssen beim Empfänger wieder von Hand abgetippt werden.
In Deutschland sind dafür Formate wie XRechnung und ZUGFeRD vorgesehen. Die gute Nachricht: Sie müssen sich diese Namen nicht merken. Die richtige Rechnungssoftware erzeugt und liest sie von allein.
Für einen kleinen Betrieb heißt das praktisch: Sie brauchen einen verlässlichen Weg, E-Rechnungen zu empfangen, geordnet abzulegen und später auch selbst auszustellen. Einmal sauber eingerichtet, ändert sich im Alltag kaum etwas. Oft wird der Alltag sogar leichter, weil das Abtippen und Suchen wegfällt.
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Wer früh umstellt, testet in Ruhe und klärt offene Fragen nebenbei. Wer bis zur Frist wartet, macht alles auf einmal, mitten im Tagesgeschäft.
Einrichtung
Ich wähle mit Ihnen eine Rechnungssoftware aus, die zu Ihrem Betrieb passt, richte sie ein und übernehme Ihre Daten. Sie schreiben Rechnungen wie bisher, nur eben im gültigen Format.
Eingehende E-Rechnungen landen automatisch an einem Ort, sauber abgelegt und bereit für den Steuerberater. Nichts geht in Postfächern verloren.
Auf Wunsch erledigt sich der Rest gleich mit: Aus der Anfrage wird ein Angebot, aus dem Angebot eine Rechnung, Eingangsrechnungen werden automatisch erfasst. Sie behalten das letzte Wort.
Die E-Rechnung ist oft nur der erste Schritt. Was sich in Ihrem Betrieb sonst noch von selbst erledigen kann, zeigt die Übersicht aller Leistungen.
Ablauf
01Kostenloses Erstgespräch
Wir schauen uns an, wie Rechnungen heute bei Ihnen laufen und was Ihr Steuerberater braucht. Danach bekommen Sie einen Festpreis, bevor irgendetwas losgeht.
02Einrichtung an einem Termin
Software, Ihre Firmendaten, Ihr Logo, Empfang und Versand: Ich richte alles an einem Termin fertig ein und teste den kompletten Weg einmal durch.
03Einweisung und Übergabe
In einer halben Stunde zeige ich Ihnen alles Wichtige, dazu gibt es eine kurze Anleitung zum Nachschlagen. Danach schreiben Sie Ihre Rechnungen wie gewohnt selbst.
Fragen
Nein. Ein PDF sieht aus wie eine Rechnung, ist für den Empfänger aber nur ein Bild. Alle Daten müssen daraus wieder abgetippt werden. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, den Programme direkt verarbeiten. Genau das verlangt das Gesetz.
Das hängt davon ab, was in Ihrem Betrieb schon da ist. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns das an, danach bekommen Sie einen Festpreis, bevor irgendetwas losgeht. Keine Überraschungen.
Ja, ein Stück weit: Seit 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen kommt 2027 und 2028 schrittweise. Wer früh umstellt, macht es einmal in Ruhe und hat das Thema vom Tisch.
Ein kostenloses Erstgespräch, 15 Minuten, und Sie wissen, was sich in Ihrem Betrieb von selbst erledigen kann.
Kostenloses Erstgespräch